Ihr Recht ist unser Ziel

Schwerpunkte:

Betäubungsmittelrecht
Jugendstrafrecht
Ordnungswidrigkeiten
Strafrecht
Strafverteidigung

Wir sind Ihre kompententen Ansprechpartner in allen Strafverfahren, bei leichteren Delikten wie etwa Sachbeschädigung, Betrug und Körperverletzung ebenso wie bei schweren Fällen wie Brandstiftung und Tötungsdelikte. Ist der Angeschuldigte noch Jugendlicher oder Heranwachsender, so ist in der Regel das Jugendstrafrecht mit seinen vielen Besonderheiten anzuwenden.

Ein weiterer Bereich ist das Verkehrsstrafrecht. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Entziehung der Fahrerlaubnis (Fahrverbot) und die Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins, aber auch um die Vermeidung von Punkten in Flensburg.

Das Wirtschaftsstrafrecht kommt dann zum Tragen, wenn es um die Themenschwerpunkte Bilanzfälschung, Kreditbetrug und Anlagebetrug, um Insolvenzdelikte und Betrug im Unternehmensbereich geht. Hier kann auch das Steuerstrafrecht eine wichtige Rolle spielen.

Im Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) vertreten wir Mandanten, wenn diese wegen Besitz und/oder Handel von Drogen angeklagt sind, aber auch wenn Betäubungsmittel illegalerweise ins Land eingeführt wurden.